Warum muss ich auswählen, ob im Vertrag meines Mitarbeiters der gesetzliche Mindesturlaub explizit erwähnt ist?
Die PULSE Team-Software berücksichtigt natürlich nationale Gesetze. Nach §4 Bundesurlaubsgesetz steht einem Mitarbeiter der volle Jahresurlaub zu, sobald das Arbeitsverhältnis im jeweiligen Jahr mindestens sechs Monate bestanden hat. So wörtlich:
"Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben." (https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html)
Es müssen jedoch zwei Fälle unterschieden werden. Beide gelten nur, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Jahr, um das es geht, mindestens sechs Monate bestanden hat. Um die Fälle zu unterscheiden, schauen Sie bitte in den Arbeitsvertrag Ihres Mitarbeiters:
1. Checkbox "Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Vertrag ausgewiesen" nicht auswählen, wenn: Im Arbeitsvertrag steht ein Gesamtjahresurlaubsanspruch
Beispiel: "Dem Mitarbeiter steht ein Jahresurlaubsanspruch von 34 Tagen zu."
In diesem Fall wählen Sie bitte bei der Checkbox "Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Vertrag ausgewiesen" "nein" aus. Besteht das Arbeitsverhältnis im jeweiligen Jahr mehr als sechs Monate, so bekommt der Mitarbeiter für das jeweilige Jahr den gesamten Jahresurlaubsanspruch gutgeschrieben.
2. Checkbox "Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Vertrag ausgewiesen" auswählen, wenn: Im Arbeitsvertrag steht der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch plus zusätzlicher Urlaub
Beispiel: "Dem Mitarbeiter steht der gesetzliche Mindestanspruch von 24 Urlaubstagen zu. Zusätzlich erhält er einen Urlaubsanspruch von 10 Tagen."
In diesem Fall ist der gesetzliche Urlaubsanspruch vom zusätzlichen Urlaub getrennt. Steht diese Formulierung im Arbeitsvertrag, so wählen Sie bitte bei der Checkbox "Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Vertrag ausgewiesen" "ja" aus. Besteht das Arbeitsverhältnis im jeweiligen Jahr mehr als sechs Monate, so bekommt der Mitarbeiter für das jeweilige Jahr den gesetzlichen Urlaubsanspruch plus das Ergebnis aus folgender Berechnung:
gesetzlicher Urlaub + (zusätzlicher Urlaubsanspruch/12) x Anzahl Monate Laufzeit des Vertrags im Erstellungsjahr
Ein Beispiel: Im Vertrag stehen 24 Tage gesetzlicher Urlaubsanspruch plus 12 Tage zusätzlicher Urlaub. Der Vertrag läuft im fraglichen Jahr acht Monate.
24 + (12/ 12) x 8 = 32
Der Mitarbeiter wird für das betroffene Jahr 32 Urlaubstage gutgeschrieben bekommen.
Berechnung des Urlaubsanspruchs in PULSE:
| Kürzer als 6 Monate | Gleich oder Länger als 6 Monate | |
| Gesamturlaubsanspruch | 1. Anteilige Berechnung | 3. Gesamter Urlaubsanspruch |
| gesetzlicher Anspruch + Zusatzurlaub | 2. Anteilige Berechnung | 4. Gesetzlicher Urlaubsanspruch + Anteilig Zusatzurlaub |